AGB
(allgemeine Geschäftsbedingungen Firmengruppe Michael Heß)
1. Vertragliche Grundlagen, Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch Michael Heß ist. Diese AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Kunden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten dem entsprechend für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen von Michael Heß.
Einzelheiten wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in gesonderten Vertragsunterlagen, namentlich einem Angebot und der Auftragsbestätigung von Michael Heß geregelt. Gegenstand der Leistungen ist stets die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder von anderen Werken.
Die AGB von Michael Heß finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Art der Dienste und Produkte
Michael Heß erbringt u.a. folgende Dienstleistungen.
- Vorträge und Moderationen
- Inhouse-Veranstaltungen, Trainings und Workshops
- Offene Vorträge und Workshops, sowie Trainings
- Outdoorveranstaltungen
- Auftritte
- Coaching, Beratung
- sowie kreative Arbeit (Design, Grafikdesign, Prozessdesign)
1.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag über von Michael Heß zu erbringende Leistungen kommt grundsätzlich durch die Bestätigung der Leistungen durch Michael Heß zustande. Wenn und soweit nicht bereits ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, gilt folgendes:
Ein Vertrag kommt vorbehaltlich spezieller Regelungen auf eine Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung, durch die Bestätigung konkreter Termine oder durch Übermittlung einer Rechnung über die vereinbarten Leistungen durch Michael Heß zustande.
2. Anmeldung zu offenen Veranstaltungen
2.1. Offene Veranstaltungen
Die mindestens in Textform gesendete Anmeldung des Kunden stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar. In diesem Falle kann Michael Heß innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der Anmeldung, das Angebot annehmen.
2.2 Vertrag für Veranstaltungen
Danach wird eine Rechnung von Michael Heß an den Teilnehmer versendet. Der Vertrag kommt mit Versendung der Rechnung zustande.
2.3 Auftragsgeltung
Aufträge anderer Art, wie Trainings, Inhouse-Veranstaltungen, Workshops oder Vorträge gelten ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung, der zuvor eine Angebotserstellung voraus geht.
3. Abrechnung
3.1 Grundsatz
Die Abrechnung der Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit sind hierbei Halbtagessätze.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt ein Tagessatz von 2.600 € netto.
3.2 Stornierung durch den Kunden
Beabsichtigt der Kunde, geplante Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen, gilt folgendes:
- Eine Absage durch den Kunden 120 Werktage vor dem geplanten ersten Termin Erfolgt für den Kunden kostenfrei, mit Ausnahme einer etwaig an Michael Heß geleisteten Anzahlung, die bei diesem verbleibt.
- Bei Absage des Kunden bis 90 Werktage vor dem geplanten ersten Termin hat Michael Heß Anspruch auf 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
- Bei späterer Absage hat Michael Heß Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Michael Heß durch die Absage kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden oder Wertverlust entstanden ist.
Michael Heß ist bereit, mit dem Kunden bei Abschluss eines neuen Vertrags über die Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen für abgesagte Projekte zu sprechen.
4. Haftung
Die Haftung von Michael Heß ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht
- soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Michael Heß oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Michael Heß beruhen. Soweit Michael Heß vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
5. Datenschutz
Michael Heß verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie diese an Michael Heß im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Kunde stellt Michael Heß hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Klienten, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.
7. Zahlungen
Honorare sind nach Rechnungstellung sofort zur Zahlung fällig.
Rechnungsbeträge sind Nettobeträge, zu denen die Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
8. Rücktritt vom Vertrag
Michael Heß ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:
– für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;
– die Veranstaltung aus nicht von Michael Heß zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall.
Michael Heß wird den Teilnehmer über den Ausfall des Seminars oder der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
9. Urheberrecht, Nutzungsbedingungen
Das Urheberrecht an allen von Michael Heß im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei Michael Heß.
Material in jeglicher Form, das von Michael Heß im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Teilnehmer von Michael Heß im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Michael Heß vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen von Michael Heß ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Michael Heß zulässig.
10. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Geschäftsbeziehungen von Michael Heß unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz von Michael Heß. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Köln. Michael Heß ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
11. Mediationsklausel
Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen. Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk) durchführen. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden. Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.